Informationen für Urlauber und Gäste

Bei der letzten großen Eiszeit wurde der Grundstein für den Wasserreichtum der Uckermark gelegt, so zählt sie noch heute zu den wasserreichsten Regionen Deutschlands. An den über 400 Seen, Fließgewässern, Mooren und Söllen kann man Tier- und Pflanzenarten beobachten die andernorts schon selten geworden sind. Für die Menschen "Urlauber und Einheimische" bieten sich viele Möglichkeiten Rad- und Wandertouren zu unternehmen. Gleichzeitig kann man in den Städten die Backsteingotik oder alte Feldsteinkirchen und Gutshäuser in den Dörfern bewundern. Die wundervolle Landschaft lädt immer wieder zum verweilen und innehalten ein, ob bei einer Kanufahrt oder beim Badeurlaub Entspannung findet hier jeder. Wer an Wasser denkt verbindet damit meist Ruhe und Erholung, der ein oder andere aber auch Angeln. Seit der neuen gesetzlichen Regelung zum Angeln von Friedfisch ohne Fischereischein im Land Brandenburg gibt es nun auch für Hobby und Gelegenheitsangler neue Möglichkeiten. Bevor man sich auf eine Angeltour begibt sollte man folgendes wissen. Die Fischereiabgabemarke gibt es beim Anglerverband, der Unteren Fischereibehörde oder in Angelläden, Tourismusinfos und auf vielen Campingplätzen. Die Angelkarte, also die Genehmigung auf oder am Gewässer zu angeln verkaufen die Fischer, Tourismusinfos oder die Fischereibetriebe.

Petri Heil

Angeln ohne Fischereischein Friedfischangeln ohne Fischereischein und Prüfung

 

Der Brandenburger Landtag hat mit der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 beschlossen, das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung zu ermöglichen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten. In Brandenburg konnten bisher lediglich Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies auch Erwachsenen ermöglicht. Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) für das jeweilige Gewässer zu erwerben. Fischereiabgabenmarken sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern und in Angelfachgeschäften zu erhalten. Hier kann man auch die Angelkarten erwerben. Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die es vor allem Touristen ermöglichen sollen, ohne Zeitverzug die Angelgewässer zu erobern. Die Fischereiabgabe kann auch bei den unteren Fischereibehörden entrichtet werden. Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben. Eine Angelkarte und Fischereiabgabemarke müssen aber auch die ausländischen Angelfreunde erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen. Lernen bleibt Anglerpflicht. Weitere Informationen findet ihr in der Broschüre "Friedfischangeln ohne Fischereischein".

Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden. Damit setzt der Gesetzgeber auf den mündigen Bürger, der sich die notwendigen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Hierbei soll ein vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebenes Heft zum Friedfischangeln ohne Fischereischein helfen. Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei den Vertriebsstellen von Angelkarten erhältlich. Wer im Land Brandenburg mit der Raubfischangel oder auch in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben. Dieser wird jetzt unbefristet erteilt. Seit 1. August 2006 kann in Brandenburg auf Friedfische ohne Fischereischein und ohne gesonderte Prüfung geangelt werden. Doch wer in den märkischen Gewässern nicht nur auf Friedfisch angeln möchte, sondern mit der Angel auf großen Fischfang gehen will, muss einen Fischereischein haben. Auch für Angelausflüge in andere Bundesländer ist er weiter erforderlich. In Brandenburg ist eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen erfolgreich zu bestehen. Zu beachten ist übrigens, dass für das Friedfischangeln weiterhin eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Auch ist der Erwerb einer entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich.

Die für die erforderliche Prüfung notwendige Sachkunde können sich Interessierte auch in Lehrgängen aneignen, die vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden. 140.000 aktive Angler werden derzeit landesweit gezählt. Mehr als 80.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Tausende Neuangler konnten nach der Verabschiedung der vereinfachten Regelungen für das Angeln im Verband begrüßt werden. Der Bürokratieabbau im Fischereiwesen hat dazu beigetragen, den Mitgliederschwund in den Angelvereinen aufzuhalten.