Beangelung des Unteruckersees für DAV-Mitglieder (Vollzahler)
1. Jahreskarte: 30,00 €
2. Nachtangelberechtigung 10,00 €
3. Wochenkarten 28,00 €
4. Tageskarten 10,00 €
Es gilt die DAV-Gewässerordnung
Zur Beangelung des Unteruckersees müssen die DAV-Fangbelege geführt werden.
Das Schleppangeln vom Boot aus ist verboten.
Beitragsordnung für 2019
Gemäß § 6 der Satzung des Kreisanglerverbandes Prenzlau, beschließt und erhebt der KAV jährlich Mitgliedsbeiträge die in Form von Beitragsmarken im Mitgliedsbuch bzw. Mitgliedskarte nachgewiesen werden müssen.
1. Beiträge
- Erwachsene mit DAV -Angelberechtigung 64,-€
- Erwachsene ohne Angelberechtigung 36,-€
- Kinder und Jugendliche 16,-€
- Unteruckersee ohne Nachtangelberechtigung 30,-€
-Unteruckersee mit Nachtangelberechtigung 40,-€
Es handelt sich ausschließlich um Mitgliedsbeiträge, die an den KAV zu entrichten sind. Nicht darin enthalten sind die Beiträge, die von den Vereinen an ihre Vereinsmitglieder erhoben werden. Die Höhe des Vereinsanteils legt jeder Verein entsprechend seiner Satzung bzw. Vereinsordnung selbst fest.
2. Nachweisführung
Der Nachweis über den tatsächlich in den Vereinen je Mitglied kassierten Beitrag ist in geeigneter Form ( Listen, Kassenbelege ) zu führen.
3. Versicherung
Für Versicherung wird kein besonderer Beitrag erhoben. Dieser ist in allen unter Punkt I genannten Mitgliedsbeiträgen enthalten. Somit ist jedes einzelne Mitglied in Ausübung des Angelsports individuell versichert.
4. Markenrückgabe
Alle nicht verkauften Beitragsmarken sind termingerecht an den KAV zurück zu liefern.
5. Salmoniden
Für die Beangelung der Salmonidengewässer wird ein Jahresbeitrag von 50, - Euro erhoben und in Form eines Fangbuches mit Wertaufdruck herausgegeben.
6. Beitragsmarkenbestellung u.-Ausgabe
Die Markenbestellung für das folgende Geschäftsjahr ist bis zum 20.09. des laufenden Jahres per Bestellschein an den KAV zu entrichten. Die Ausgabe erfolgt bis zum 30.12.des laufenden Jahres mit Lieferschein.
7. Endabrechnung
Die Jahresabrechnung hat bis 30.09. des laufenden Jahres 100 % ig zu erfolgen. Bis zum 31.01. müssen 80 % und bis zum 28.02. 90 % der unter Punkt I genannten Beiträge an den KAV per Banküberweisung oder Barzahlung abgerechnet sein. Bei Banküberweisungen bitten wir um schriftliche Avisierung. (Name Verein)
8. Führung der Finanzgeschäfte
Die Führung der Finanzgeschäfte in den einzelnen Vereinen erfolgt auf Grundlage einer Festlegung (z. B. Haushaltsplan, Buchführung, Prüfungswesen u.am.)
9. Fangbuch
Für die Beitragskassierung des folgenden Jahres ist jeder verpflichtet das Fangbuch abzugeben.
10. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss des Verbandstages vom 06.04.2019, am 01.01. 2020 in Kraft.